Die Weiterentwicklung des Spitals Walenstadt wurde nicht nur, wie vom Kantonsrat verlangt, geprüft und ein Bericht vorgelegt, vielmehr präsentiert die Regierung eine detailliert ausgearbeitete Verkaufsstrategie für den Standort Walenstadt.
Insgesamt sind die Grünliberalen der Meinung, dass der Verkauf an einen privaten Anbieter, das Kantonsspital Graubünden, nicht mit den Interessen des Kantons zu vereinbaren ist. Eine Veräusserung des Spitals senkt den innerkantonalen Versorgungsanteil und wird wohl noch weitere Patientenströme Richtung Graubünden auslösen. Die vom Kantonsspital Graubünden geplanten spezialärztlichen Sprechstunden in Walenstadt werden deshalb auch von ansässigen Ärzten als ernstzunehmende Konkurrenz gesehen. Und auch den eigenen Spitälern des Kantons St.Gallen und insbesondere dem Spitalverbund Rheintal-Werdenberg-Sarganserland erwächst mit einem Verkauf unnötigerweise eine massgebliche Konkurrenz. Insgesamt stört, dass der Bericht der Regierung kaum Auskunft über alternative Szenarien gibt, beispielsweise die Umwandlung des Spitals in ein Gesundheits- und Notfallzentrum. So fehlen auch fundierte Informationen zu den Konsequenzen einer Ablehnung des Verkaufs. In einer gesamtheitlichen Betrachtung erachten die Grünliberalen den Verkauf als nicht sinnvoll und lehnen diesen ab.
Unabhängig vom Entscheid des Kantonsrates ist es aus Sicht der Grünliberalen sehr wichtig, dem Pflegepersonal gute Zukunftslösungen anzubieten. Angesichts des herrschenden Fachkräftemangels macht es Sinn, Fachpersonen weiterhin im Kanton St.Gallen zu beschäftigen.
Rechnung 2021
Das Jahr 2021 war für den Kanton St. Gallen aus finanzieller Sicht äusserst erfolgreich. Die höhere Gewinnausschüttung der Nationalbank und die erfreulich hohen Steuererträge zeugen von einer robusten Wirtschaftslage und sind der Grundstein für den operativen Ertragsüberschuss von rund 160 Mio. Franken. Dadurch konnte einmal mehr das Eigenkapital gestärkt werden. Ob vor diesem Hintergrund die im vergangenen November beschlossenen Kürzungen bei Bildung und Ökologie – also bei zwei Handlungsfeldern von hoher Relevanz für die Zukunft – sinnvoll waren, darf bezweifelt werden.
Diese gute finanzielle Ausgangslage kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Kanton vor gewaltigen Aufgaben steht. Das St. Galler Energiegesetz ist wenig ambitioniert, auf kaum einem kantonalen Gebäude ist eine PV-Anlage in Betrieb und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern ist allgemein gross. St. Gallen schneidet bei den Ammoniak-Emissionen schlecht ab und die langfristig ausreichende und zuverlässige Verfügbarkeit der Ressource Wasser ist nicht gewährleistet. Bei der Ausarbeitung des zukünftigen Aufgaben- und Finanzplans und des Budgets 2023 gilt es, die gute finanzielle Ausgangslage zu nutzen und in diesen essenziellen Zukunftsfeldern griffige Massnahmen und Förderungen einzuleiten.