Die Grünliberalen unterstützen den Gesetzesentwurf zu den Corona-Härtefallmassnahmen. Sie begrüssen, dass auch Zulieferbetriebe von den Massnahmen profitieren können und die Aufzählung der Branchen im Gesetz nicht abschliessend ist. Die Aufstockung der kantonalen Gelder im Nachgang zur Erhöhung der Bundesgelder ist sinnvoll. Dass der Kanton strengere Regeln für die Ausschüttung der Härtefallgelder definiert als der Bund, macht allerdings keinen Sinn. Unternehmen im Kanton St.Gallen sollen nicht schlechter gestellt werden als Unternehmen in anderen Kantonen. Zudem ist es für die GLP von zentraler Bedeutung, dass die Hilfsgelder schnell an berechtigte Härtefall-Unternehmen ausbezahlt werden.
Aufgrund der Beschlüsse auf Bundesebene im letzten Frühling, nur noch dringende medizinische Eingriffe durchzuführen, haben sich hohe finanzielle Einbussen bei Spitälern und Kliniken ergeben. Unschön an der Thematik ist, dass der Bund ein Verbot beschlossen hat, aber den finanziellen Schaden nicht decken wird. Nun muss der Kanton hier in die Bresche springen.
Gegenvorschlag zur Tierleidinitiative ist eine Farce
Die Grünliberalen haben sich im Kantonsrat gegen einen Gegenvorschlag zur Tierleidinitiative ausgesprochen. Einen zahnlosen Gegenvorschlag auszuarbeiten ist reine Zeitverschwendung, wie nun die Anträge der vorberatenden Kommission zeigen. Leider haben sich die Sonderinteressen des Bauernverbandes in der Kommission durchgesetzt. Obwohl heutzutage praktisch keine neuen Stacheldrahtzäune mehr erstellt werden, will die vorberatende Kommission das Stacheldrahtverbot auf die Erstellung neuer Anlagen beschränken. Zudem soll das Verbot nur ausserhalb des Sömmerungsgebietes Gültigkeit haben, obwohl sich gerade im Sömmerungsgebiet viele Wildtiere aufhalten. Der Gegenvorschlag ist vollständig entkernt. Die GLP fordert CVP, FDP und SVP auf einen derart verwässerten Vorschlag abzulehnen und stattdessen dem ursprünglichen Regierungsentwurf zu folgen.
Kein Maulkorb für NGOs und Kirchen
Das Anliegen von CVP-, FDP- und SVP-Politikern, Kirchen und NGOs einen Maulkorb zu verpassen, tragen die Grünliberalen nicht mit. Die freie Meinungsäusserung soll nicht eingeschränkt werden. Das politische Engagement von Kirchen und NGOs erachtet die GLP als wertvollen Beitrag in der politischen Debatte. Auch NGOs und Kirchen sollen sich in einem demokratischen Rechtsstaat für ihre politischen Anliegen starkmachen können.
Die Grünliberalen lehnen daher auch die Motion ab, welche die Steuerbefreiung gemeinnütziger juristischer Personen, die sich politisch betätigen, in Frage stellt. Mit der Aufhebung der Steuerbefreiung sollen unliebsame politische Akteure behindert und in ihrer Tätigkeit eingeschränkt werden. Dies zeugt von einem zweifelhaften Demokratieverständnis. Die Forderung würde zudem gegen geltendes, übergeordnetes Bundesrecht verstossen.
Möglichkeit von Gewässerperimetern erhalten
Die Grünliberalen begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen im Nachtrag zum Wasserbaugesetz. Während die vorberatende Kommission die Abschaffung der Perimeter fordert, unterstützen die Grünliberalen den Vorschlag der Regierung, welcher Perimeter optional weiterhin zulässt. Es wird auch in Zukunft Fälle geben, bei welchen die Erhebung von Perimetern auf der Grundlage des Nutzniesserprinzips angebracht sein wird.
Beobachterstatus in Kommissionen
Weiterhin hängig ist die Forderung eines Beobachterstatus in vorberatenden Kommissionen für Gruppierungen ab fünf Parlamentsmitgliedern. Die rechtsbürgerliche Ratsmehrheit war nicht bereit, die aussergewöhnlich hohe Fraktionshürde im Kanton St.Gallen zu senken. Die sechsköpfige GLP-Gruppe im Kantonsrat ist daher fraktionslos und wird von den Kommissionen ausgeschlossen. Ob die Motion für die Einführung eines Beobachterstatus für Gruppen ab fünf Personen mehr Chancen hat, wird sich voraussichtlich in der Februarsession weisen. Gleichzeitig erwägen die Grünliberalen die fragwürdige Fraktionsmindestgrösse juristisch zu überprüfen.